Hofübergabe – Das sollten Sie beachten:
Eine Hofübergabe findet immer dann statt, wenn die Besitzer eines landwirtschaftlich ausgerichteten Betriebes, ihren Hof an jemand anderen übergeben. Dies kann zum Beispiel durch Verkauf an Dritte erfolgen. Häufig sind es aber auch Höfe, die innerhalb der Familie fortgeführt werden sollen. Die Übergeber sind üblicherweise die Eltern, die Übernehmer die Kinder. Der Wechsel kann durch Erbschaft oder durch eine zu Lebzeiten geregelte Fortführung erfolgen.
Eine Hofübergabe verläuft immer dann problemlos, wenn sich die beteiligten Mitglieder der Familie, also Eltern und alle Geschwister, über die Details der Übergabe einig sind. Leider ist es jedoch so, dass es bei der Hofübergabe auch zu Streitigkeiten kommen kann. Häufig gibt es Probleme innerhalb der Familie:
• Die Geschwister streiten sich, weil jemand das Gefühl hat zu kurz zu kommen
• Es gibt Uneinigkeit über die Höhe der Abfindung von weichenden Erben
• Die Eltern möchten, dass der Betrieb weiterhin exakt nach ihren Vorstellungen fortgeführt wird
In diesen Fällen ist es gut, wenn eine neutrale Person vermitteln kann. Genau hierbei unterstütze ich seit langer Zeit erfolgreich Landwirte als Mediator. Mit Hilfe meiner Beratung, versuchen wir mit allen Beteiligten gemeinsam eine Lösung zu finden, so dass langwierige Prozesse vor Gericht vermieden werden. So soll die Übergabe des Betriebs zur Zufriedenheit der ganzen Familie geregelt und eine Fortführung des Hofs gesichert werden.

 

Wann kommt es zu einer Hofübergabe?
Die Ursachen für eine mögliche Übergabe sind vielfältig. Hier ein Überblick über die wichtigsten:

Alter und Rente
Das Leben in der Landwirtschaft ist meist mit viel Körpereinsatz verbunden. Da man diese Arbeit rein körperlich nicht bis in alle Ewigkeit ausführen kann, möchten natürlich auch Landwirte irgendwann in Rente gehen. In diesem Fall bleibt für die Übergeber genügend Zeit, um rechtzeitig Beratung in Anspruch zu nehmen und die Nachfolge sauber zu regeln. Zudem ist es sinnvoll, wenn die Geschwister sich schon vor diesem Zeitpunkt darüber im Klaren sind, wer den Hof von den Eltern übernehmen wird.
Haben die Eigentümer rechtzeitig einen geeigneten Nachfolger gefunden, dann kann der Betrieb mit Hilfe einer Schenkung übergeben werden – zumindest teilweise, in mehreren Schritten. Der Grund dafür sind steuerliche Freibeträge, die sich aller 10 Jahre erneuern.
Wenn sich abzeichnet, dass keines der Kinder übernehmen möchte, dann muss ein passender Käufer gesucht werden.

Krankheit oder Tod
Leider kommt es auch vor, dass Todesfälle oder Krankheiten plötzlich und unerwartet dazu führen können, dass die Landwirte nicht mehr in der Lage sind ihren Betrieb aufrecht zu erhalten. In einem solchen Fall muss schnell gehandelt werden, da die Bewirtschaftung landwirtschaftlicher Flächen keinerlei Aufschub duldet. Genauso wenig wie die Versorgung von Tieren.

Keinen Nachfolger gefunden
Streitereien von weichenden Erben um die Abfindung wäre für manche Bauern vielleicht sogar das geringere Problem. Zahlreiche Betriebe in der Landwirtschaft haben mehr damit zu kämpfen, dass die abtretende Generation keinen Nachfolger findet, der den Hof weiterführen möchte. Dies kann dann der Fall sein, wenn gar keine Kinder da sind, die den Betrieb erben könnten. Oder, wenn Kinder da sind, die aber kein Interesse am Nachlass haben, weil für sie eine Tätigkeit in der Landwirtschaft nicht in Frage kommt. Gerade in solchen Fällen kommt es häufig zu einer außerfamiliäre Hofübergabe, meist in Form eines Verkaufs.

 

Was ist bei einer Hofübergabe zu beachten?
Bei der Übergabe von landwirtschaftlichen Betrieben gibt es eine Reihe von gesetzlichen Regelungen zu beachten. Sie sollen sicherstellen, dass ein Hof von einer Generation auf die nächste übergehen kann, so dass die Arbeit des Betriebs fortgeführt werden kann. Die wichtigsten Regelwerke sind:
• Das allgemeine Erbrecht
• Die Höfeordnung (Es gibt eine Höfeordnung in Hamburg, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein)
Das allgemeine Erbrecht enhält Verfügungen über die veräußerbaren Rechte, das Eigentum und Vermögen von Erblassern. Es regelt zudem die gesetzliche Erbfolge, die Ansprüche von Pflichtteilsberechtigten und noch einige weitere, erbrechtliche Themen.
Die Höfeordnung enthält dazu ergänzende Vorschriften und Regeln. Sie gelten für Landwirte und ebenso für Unternehmen in der Forstwirtschaft. Diese weichen zum Teil vom allgemeinen Erbrecht ab. Eine Besonderheit der Höfeordnung ist zum Beispiel die Vorgabe, dass ein Betrieb ungeteilt an einen Hoferben übergeben werden soll, um eine weitere wirtschaftliche Fortführung zu gewährleisten. Normalerweise ist dies eines der Kinder. Die anderen Geschwister, in dem Fall die weichenden Erben genannt, sollen dafür durch eine Abfindung in Geld entschädigt werden. Diese Zahlung ergibt sich aus dem so genannten Hofswert. Doch schon hier kann es zu ersten finanziellen Konflikten kommen. Zum Beispiel dann, wenn es um die korrekte Bewertung der stillen Reserven geht usw.
Findet später eine Veräußerung des Hofs statt, oder wird ein Teil der Fläche nicht mehr landwirtschaftlich genutzt, haben die weichenden Erben noch die Chance innerhalb von 20 Jahren nach der Hofübergabe eine nachträgliche Abfindung zu beanspruchen.
Das Thema Unternehmensnachfolge in der Landwirtschaft erfordert daher eine etwas andere Sachkenntnis und Beratung, als beim allgemeinen Erbrecht.

 

Das gehört alles zur Hofübergabe dazu:
Zur einer Betriebsübernahme gehört vor allem eine gründliche Vorbereitung und systematische Organisation. Dazu empfiehlt es sich auch eine Beratung in der Geschäftsstelle der Landwirtschaftskammer wahrzunehmen. Ich empfehle ein Vorgehen in vier Schritten:
1. Bereitschaft erklären
2. Suche nach dem Hofübernehmer
3. Einarbeitung
4. Abschluss

1. Bereitschaft erklären
Einen landwirtschaftlichen Betrieb zu übergeben ist kein einfaches Unternehmen. Es gibt viele Dinge, an denen man emotional hängt und häufig befinden sich die Höfe seit Generationen im Familienbesitz. Zudem fällt es nicht jedem Besitzer leicht zu akzeptieren, dass man sich in die Rolle des Altenteilers begeben muss. Hier ist es wichtig, dass die Entscheidung feststeht und der Wille da ist, um einen finalen Schlussstrich zu ziehen. Rücktritte vom Rücktritt machen alles nur schwerer.

2. Suche nach dem Hofübernehmer
So traurig es ist, eine Betriebsübernahme verläuft nicht immer wie gewünscht. Die abgebende Generation sähe es zu gerne, wenn der Hofübernehmer eines der eigenen Kinder wäre. Dann würde alles im Familienbesitz bleiben. Diese Frage lässt sich normalerweise rechtzeitig klären. Denn schließlich soll das Unternehmen nicht erst mit dem Erbfall übernommen werden, sondern nach einer gründlichen Vorbereitung.
Findet sich keine Tochter, Sohn oder näherer Verwandter, dann bleibt normalerweise noch ein Verkauf an Dritte als mögliche Alternative. Hierfür wird mit dem neuen Besitzer ein Hofübergabevertrag geschlossen. Dieser soll zum Beispiel verhindern, dass das Gehöft später vernachlässigt wird. Er kann Bedingungen für die Fortführung enthalten, die eine zukünftige Existenz des Unternehmens sicherstellen sollen. Zudem kann er auch mit Klauseln ausgestattet sein, mit denen der neue Besitzer zur Versorgung der Altenteiler verpflichtet wird, oder ihnen ein dauerhaftes Wohnrecht gewährt und ähnliches. Ein Hofübergabevertrag bedarf der notariellen Beurkundung, damit er rechtlich wirksam wird.

3. Einarbeitung
Die bisherigen Besitzer und der Neueigentümer machen eine Übergabe und arbeiten zum Teil gemeinsam im Betrieb. Je nach dessen Ausbildung, Praxis und Kenntnislage in Sachen Landwirtschaft, kann diese Phase kürzere oder längere Zeit andauern.

4. Abschluss
Das Thema Hofübergabe ist beendet. Der neue Eigentümer kann die Geschäfte des Unternehmens selbständig fortführen. Die Vorbesitzer ziehen sich zurück.

 

So läuft eine Hofübergabe ab
Eine Hofübergabe ist für viele Familien ein hoch emotionales Thema. Gelingt es eine Lösung zu finden, mit der alle zufrieden sind, dann ist alles gut. Kommt es jedoch zu Konflikten, dann drohen langwierige, gerichtliche Auseinandersetzungen. Eine Möglichkeit, um das zu vermeiden ist, einen erfahrenen Mediator hinzuziehen.
Streitereien zwischen dem Hofübernehmer und den weichenden Erben können dazu führen, dass sich Geschwister komplett entzweien. Über die Höhe der Abfindungen werden in diesem Rahmen oft Kämpfe um alte Kränkungen ausgetragen, die mit dem eigentlichen Inhalt der Angelegenheit nichts mehr zu tun haben. Solche Konflikte sind hoch problematisch. Sie können für einen landwirtschaftlichen Betrieb auch das Ende bedeuten.
Meine Beratung zielt daher insbesondere darauf ab, Ihre Hofübergabe so zu gestalten, dass alle Beteiligten mit dem Resultat zufrieden sein können. Und, dass die sichere Fortführung Ihres Betriebes gewährleistet wird. Hierfür betätige ich mich als allparteilicher Mediator, und versuche die Interessen jeder Partei in Einklang zu bringen. Im Sinne des Betriebes und aller Beteiligten möchte ich Ihnen gern dabei helfen, Ihren Hofnachfolgekonflikt konstruktiv und einvernehmlich zu lösen und ein gemeinsames Vorgehen für den Fortbestand Ihres Betriebes zu erarbeiten.

Vereinbaren Sie jetzt telefonisch ein erstes, kostenloses Vorgespräch, bei dem wir uns kennenlernen und feststellen, ob eine Mediation in Ihrem Falle sinnvoll ist unter 0160 / 76 25 61 8